1 Allgemeines
Die allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den gesamten Geschäftsverkehr des B2B-Lektorats Chantal Eibner (im Folgenden Auftragnehmer) mit seinen Kunden
(im Folgenden Auftraggebern).
Die AGB werden vom jeweiligen Auftraggeber durch Auftragserteilung anerkannt und gelten für die gesamte Dauer der Geschäftsbeziehung, also auch für künftige
Aufträge.
2 Vertragsabschluss
Der Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer kommt zustande, wenn der zu bearbeitende Text bzw. das Briefing zur Texterstellung mit einer
schriftlichen Erklärung des Auftraggebers beim Auftragnehmer eingegangen ist und der Auftragnehmer den Eingang schriftlich bestätigt hat. Der Schriftform genügt die Übermittlung per E-Mail. Mit
Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB werden keine Verträge geschlossen.
3 Leistungsumfang
3.1 Lektorat
Macht der Auftraggeber keine konkreten Angaben zum gewünschten Leistungsumfang des Lektorats, so erfolgt das Lektorat nach Duden und umfasst die Prüfung der
sprachlichen Richtigkeit (u. a. Rechtschreibung, Grammatik, Zeichensetzung, typografische Mindeststandards) und der Plausibilität sowie stilistische Eingriffe, wo nötig, und die stichprobenartige
Prüfung von Eigennamen/Verweisen. Eine weiter gehende Überarbeitung ist individuell zu vereinbaren. Sind Leistungen wie zum Beispiel ein Manuskriptabgleich, die systematische Recherche von
Eigennamen/Adressen oder die Prüfung von Layoutaspekten und Grafiken gewünscht, so sind diese Leistungen bei Auftragsvergabe konkret zu benennen. Der Inhalt von Texten wird nur dann auf sachliche
Richtigkeit geprüft, wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde. Optische Identifikationssysteme wie Barcodes und QR-Codes werden generell nicht geprüft. Zudem erfolgt keine
Plagiatsprüfung.
3.2 Texterstellung
Grundlage für den Inhalt der Texterstellung ist das durch den Auftraggeber zur Verfügung gestellte Briefing. Nachträgliche Textanpassungen sowie ein Schlusslektorat
der finalen Textfassung sind individuell zu vereinbaren. Der Auftragnehmer überträgt dem Auftraggeber alle Rechte an den erstellten Texten, sodass der Auftraggeber diese Texte uneingeschränkt
verwenden und bearbeiten kann.
4 Auftragsabwicklung
4.1 Lektorat
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer den zu bearbeitenden Text zur Verfügung (vorzugsweise in Datenform per E-Mail). Die Lektoratsanmerkungen werden je nach
Wunsch des Auftraggebers entweder handschriftlich vorgenommen oder direkt in der Ausgangsdatei vermerkt und dem Auftraggeber zum vereinbarten Liefertermin zurückgeschickt.
4.2 Texterstellung
Der Auftraggeber lässt dem Auftragnehmer ein Briefing bezüglich des zu erstellenden Textes (Angaben zu Zielgruppe, Ansprache, Inhalt, Umfang, Tonalität, Gliederung
etc.) und ggf. auch Referenztexte zukommen. Der Text wird in Word erstellt, sofern nicht anders beauftragt, und zum vereinbarten Liefertermin per E-Mail dem Auftraggeber
zugeschickt.
5 Ausführung durch Dritte
In Einzelfällen, zum Beispiel bei Kapazitätsengpässen, kann der Auftrag durch eine qualifizierte dritte Person ausgeführt werden, die in einer Vertragsbeziehung zum
Auftragnehmer steht. Auch in diesem Fall besteht das Vertragsverhältnis des Auftraggebers ausschließlich mit dem Auftragnehmer.
6 Lieferfristen
Termine werden zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer schriftlich (per E-Mail) vereinbart. Für die Einhaltung der vereinbarten Lieferfrist ist der
rechtzeitige Eingang des zu bearbeitenden Textes bzw. der Briefinginformationen Voraussetzung. Wird diese Voraussetzung nicht erfüllt, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem
Umfang.
7 Beanstandungsobliegenheit des Auftraggebers
Sämtliche Korrekturen und Vorschläge des Auftragnehmers sind vom Auftraggeber zu prüfen, für sie wird keine Haftung übernommen. Es kann nicht gänzlich
ausgeschlossen werden, dass eine Korrektur aufgrund eines Missverständnisses ausgeführt wurde. Trotz höchster Genauigkeit ist es zudem nicht ausgeschlossen, dass Fehler im Text verbleiben. Es
wird daher keine Garantie für hundertprozentige Fehlerfreiheit gegeben. Beanstandungen muss der Auftraggeber innerhalb von sieben Kalendertagen nach Ablauf des Tages, an dem der Text an den
Auftraggeber gesendet wurde, mitteilen und die Textstellen dabei konkret benennen. Erfolgt innerhalb dieser Frist keine Reklamation, gilt die Leistung als genehmigt.
8 Haftung
Für Ansprüche aufgrund von Schäden, die durch den Auftragnehmer oder dessen Erfüllungsgehilfen verursacht wurden, haftet der Auftragnehmer stets unbeschränkt bei
Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung sowie bei Garantieversprechen, soweit vereinbart.
Bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten – deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der
Auftraggeber regelmäßig vertrauen darf (Kardinalpflichten) – durch leichte Fahrlässigkeit des Auftragnehmers oder dessen Erfüllungsgehilfen ist die Haftung der Höhe nach auf den bei
Vertragsschluss vorhersehbaren Schaden begrenzt, mit dessen Entstehung typischerweise gerechnet werden muss. Im Übrigen sind Ansprüche auf Schadensersatz ausgeschlossen.
9 Vertraulichkeit
Der Auftragnehmer versichert, Auftragsdaten und den Inhalt der zu bearbeitenden bzw. zu erstellenden Texte streng vertraulich zu behandeln und etwaige
Erfüllungsgehilfen ebenso zur Vertraulichkeit zu verpflichten.
Bei der Übertragung von elektronischen Daten zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer kann eine Vertraulichkeit, insbesondere bei der Kommunikation mittels
unverschlüsselter E-Mail, jedoch nicht garantiert werden, soweit sich der Vertraulichkeitsmangel aus dem außerhalb der Sphäre des Auftragnehmers liegenden Übermittlungsweg ergibt. Sollte der
Auftraggeber im Einzelfall einen bestimmten Übermittlungsweg wünschen, zum Beispiel verschlüsselte E-Mail, so hat er den Auftragnehmer hierauf vorab in Textform hinzuweisen.
Der Auftragnehmer ist berechtigt, aber nicht verpflichtet, eine Sicherungskopie des bearbeiteten bzw. erstellten Textes aufzubewahren.
10 Rechnungsstellung
Die Rechnungsstellung erfolgt in der Regel nach Fertigstellung der Dienstleistung. Die Zahlungsbedingungen werden auf der Rechnung ausgewiesen. Der Auftragnehmer
behält sich das Recht vor, eine Vorschusszahlung zu verlangen. Diese wird individuell zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bei Auftragserteilung vereinbart.
11 Schlussbestimmungen
Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
Ist der Auftraggeber ein Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen,
ist Düsseldorf ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis.
Stand: Januar 2021